GCB-Seminartage

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„Wer haftet, wenn's schief geht? Haftungsprobleme von der Planung bis zur Abrechnung einer Veranstaltung“ – Martin Hortig

Der Vortrag von Martin Hortig steht Ihnen nun hier zum Download zur Verfügung.

Seminarinhalt:

Wer übernimmt Verantwortung und Kosten, wenn bei einer Veranstaltung etwas schief läuft, schlimmstenfalls Besucher sogar verletzt werden? Welche Rolle spielen dabei vertragliche Verpflichtungen? Wie kommen Verträge zustande? In welchem Umfang kann man sich gegen Risiken versichern? Was ist „höhere Gewalt" in der Praxis? Nach welchen Maßstäben definieren Versicherungen und Staatsanwälte den juristischen Fachbegriff „der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt"? Welchen Einfluss haben DIN-Normen und Arbeitsicherheitsvorschriften?

Leider stellen viele Veranstalter solche oder ähnliche Fragen erst, wenn sie die Notwendigkeit sehen, einen Rechtsanwalt im Schadensfall zu beauftragen. Dabei hat eine prophylaktische Betrachtung fast immer den Nebeneffekt der Kostenreduzierung. Denn: „Wer Risiken bereits in der Veranstaltungsplanung berücksichtigt, wird in der Durchführung nicht mit zusätzlichen Kosten überrascht." (Zitat des Referenten)

Im Rahmen des Vortrags werden zunächst kurz und prägnant die unterschiedlichen Gebiete des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts vorgestellt, in denen sich jede Veranstaltung bewegt. Anschließend werden Vertragsgestaltungsmöglichkeiten behandelt, um einer persönlichen Inanspruchnahme vorzubeugen. Die Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten werden allgemeinverständlich anhand von GEMA, Künstlersozialkasse und Versicherungen verdeutlicht.

Zwischenfragen sind zu jedem Zeitpunkt genauso erwünscht wie eine Diskussion im Anschluss an den Vortrag.

Über den Referenten:bild_martin_hortig_neu

 

Seit 10 Jahren hat sich Rechtsanwalt Hortig auf das Thema Veranstaltungsrecht einschließlich der damit verbundenen Haftungsfragen spezialisiert. Seinen Kunden kommt dabei die Berufserfahrung zugute, die er als Oberregierungsrat a.D. in der öffentlichen Verwaltung und im Umgang mit Staatsanwälten erworben hat.

Nachdem er 1988 – 1989 im Rechtsamt der Stadt Cuxhaven, anschließend bis 1991 im Dienst des Landes Niedersachsen, 1991 – 1994 in der Treuhandanstalt, 1995 – 1997 als Bereichsleiter für Vertragsmanagement in einer GmbH des Bundes und anschließend als Prokurist in einer Landesbank tätig war, gründete RA Hortig am 01.05.1999 seine eigene Kanzlei in Berlin mit dem Schwerpunkt individueller Beratung von Geschäftsführern von Veranstaltungsstätten und Veranstaltungsunternehmen.

Als Mitorganisator einer jährlich wiederkehrenden Out-Door-Veranstaltung mit rd. 1 Million Zuschauern verfügt er dabei als einer der wenigen Anwälte über praktische Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen einschließlich der damit verbundenen Informations-, Koordinations- und Haftungsprobleme.

Angehende Verwaltungsmanager, Mitarbeiter in Kommunen, Stiftungen und Unternehmen unterrichtet RA Hortig als Dozent der Verwaltungsakademie Berlin sowie in Seminaren, Vorträgen und In-House-Schulungen.

Auch als Verfasser der Serie „Alles im Griff – Strukturfragen der Kanzleiorganisation" in der Zeitschrift „Die Kanzlei" (Luchterhand Verlag) und Autor des Buchs „Veranstaltungsmanagement – Grundlagen und Strategien zur Haftungsbegrenzung für Veranstalter" (erschienen im Beuth-Verlag) bestätigt RA Hortig seine Stärke, allgemeinverständlich komplexe, rechtsübergreifende Sachverhalte kurz und prägnant darzustellen sowie Strukturen und Zusammenhänge anhand praktischer Beispiele zu verdeutlichen.